Wasserqualität

Qualitätskontrollen

Die Wasserversorgungsgenossenschaft Neuenkirch muss einwandfreie Trinkwasserqualität garantieren können. Die Anforderungen sind in der Schweiz sehr hoch und streng reglementiert.

Um eine hygienische, einwandfreie Trinkwasserversorgung garantieren zu können, führt die Wasserversorgung im Rahmen der Selbstkontrolle gemäss der Richtlinie W1 für die Qualitätsüberwachung in der Trinkwasserversorgung laufend Qualitätskontrollen durch.

Ein internes Qualitätssicherungssystem (QS) sorgt für zusätzliche Sicherheit. Die Ergebnisse der durchgeführten Analysen entsprechen bei allen als Trinkwasserproben hinsichtlich der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung sowie der Hygieneverordnung den lebensmittelrechtlichen Anforderungen.

Unsere Wasserversorgung ist Mitglied im Fachverband für Wasser-, Gas- und Fernwärmeversorger (SVGW). Der Brunnenmeister und die Verwaltungsmitglieder bilden sich kontinuierlich weiter, um den heutigen Standards einer modernen und wirtschaftlichen Wasserversorgung zu genügen.

Neben den allgemeinen mikrobiologischen und chemischen Eigenschaften des Trinkwassers rückten in letzter Zeit Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oder deren Abbauprodukte, nicht zuletzt wegen Untersuchungskampagnen der Kantonalen Laboratorien, in den Fokus der Öffentlichkeit. Dabei war in den Medien oft vom Wirkstoff Chlorothalonil und dessen Abbauprodukten zu lesen.

Die WVN hat sehr hohe Qualitätsansprüche an das Trinkwasser und es gilt die Lebensmittelgesetzgebung konsequent einzuhalten. Die wichtigste Massnahme zur Reduktion der Rückstandsgehalte wurde bereits vom Bund ergriffen, indem die Verwendung von chlorothalonilhaltigen Produkten per Januar 2020 in der Schweiz verboten ist. Das heisst, Chlorothalonil wird in der Landwirtschaft nicht mehr eingesetzt und die Chlorothalonil-Abbauprodukte im Grundwasser werden allmählich abnehmen.

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat aufgrund der Neubeurteilung durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) weitere Abbauprodukte des Wirkstoffes Chlorothalonil auf die Liste der relevanten Metaboliten gesetzt. Damit gilt auch für diese Substanzen der Höchstwert von 0.1 μg/l im Trinkwasser.

Die Wasserversorgungen in der Schweiz sind im Rahmen ihrer Selbstkontrolle gemäss Lebensmittelgesetz verpflichtet, das Trinkwasser analytisch zu überwachen. Entsprechend hat die WVN auch ihre Grundwasserpumpwerke und Quellen geprüft. Aufgrund Mischwasser (Wasser aus eigene Quellen wird mit anderen Bezugsquellen gemischt) kann sichergestellt werden, dass das der Höchstwert unter 0.1 ug/l liegt.

Die Wirksamkeit des Mischwassers wird mit  Kontrollmessungen periodisch überprüft und aufgrund der Ergebnisse optimiert, um unseren Kunden Trinkwasser, frei von Verunreinigungen zur Verfügung zu stellen.

Jährlich informieren wir im Info Neuenkirch über die Wasserqualität und den Härtegrad.

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Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Themenbereich Trinkwasser und den administrativen Abläufen. Für weitergehende Fragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail.

Brunnenmeister

Wasserversorgungsgenossenschaft Neuenkirch
Patrick Stadelmann
Neuenkirchstrasse 19
6203 Sempach Station

Verwaltung

Wasserversorgungsgenossenschaft Neuenkirch
c/o Erwin Grossenbacher
Haldenrain 1
6206 Neuenkirch